Naturladen | Auszeit

Logo-Naturladen-Atzbach

Naturladen Shop und Cafe Auszeit in Atzbach

AGBs

NATURLADEN Atzbach   
Ing. Stefan Berger MBA e.U. 
TAX NR: ATU 68812109 
Erlenweg 14 A – 4901 Ottnang  
www.naturladen-atzbach.at 
info@naturladen-atzbach.at 
mob + 43 660 81 45467 

1. GELTUNG

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von NATURLADEN Atzbach  erfolgen ausschließlich und ausnahmslos aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt NATURLADEN Atzbach  nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen des Unternehmers gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. 

2. BESTELLUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

Die Präsentation der Waren im Webshop stellt kein bindendes Angebot von NATURLADEN Atzbach auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. 

3. RÜCKTRITTSRECHT DES VERBRAUCHERS GEM. § 11 FAGG

Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume von NATURLADEN Atzbach  geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift  

binnen vierzehn Werktagen und schriftlich zurücktreten. 

Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Kalendertage. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Verbraucher (Kunde) die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat. 

Die Rücktrittserklärung kann mittels Muster-Widerrufsformular erfolgen. 

Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde (§ 18 Abs 1 FAGG). 

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN

Die Zahlung kann erfolgen: 

  • Barzahlung bei Abholung 
  • Sofortüberweisung 
  • Bankomatkartenzahlung 
  • Kreditkartenzahlung 

 

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist NATURLADEN Atzbach  berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern: 4 % pa, bei Unternehmern: 9,2 % pa über dem Basiszinssatz. 

5. MAHN- UND INKASSOSPESEN

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die NATURLADEN Atzbach  entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 20,00 für jeden Mahnlauf als Entschädigung für Betreibungskosten gem. § 458 UGB. Der Mahnlauf beginnt nach dem Ablauf der vereinbarten Frist lt. Rechnung und wird in einer wöchentlichen Frequenz von 7 Tagen mit je erneut 20 Euro eingemahnt. Nach 3 Mahnläufen ist eine weitere Übergabe an ein externes Inkassubüro zur außergerichtlichen Lösung vorgegeben.  

Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 

6. ANNAHMEVERZUG

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist NATURLADEN Atzbach  nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 3,5 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist NATURLADEN Atzbach  berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. 

7. LIEFERBEDINGUNGEN

Zur Leistungsausführung ist NATURLADEN Atzbach  erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. 

Sofern nicht in der Auftragsbestätigung anders angegeben, bringt NATURLADEN Atzbach  die Ware innerhalb von 7 Werktagen nach Zahlungseingang in den Versand. Die Lieferung selber erfolgt üblicherweise: 

  • Inland Standard: ca. 1-3 Werktage 
  • Deutschland ca. 3-5 Werktage 
  • sonstige EU-Länder: ca. 5-8 Werktage, bei Sperrgut bis zu 14 Werktage 
  • Nicht EU-Länder und der Rest der Welt: je nach Versandart und ist gesondert zu vereinbaren 

 

Als Lieferanten wird die Post eingesetzt. 

NATURLADEN Atzbach  ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu eine Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 

Soweit vereinbarte Lieferfristen infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden können, wird die Lieferfrist bis zur Behebung dieses Lieferhindernisses gehemmt. Höhere Gewalt liegt auch vor, soweit ein Zulieferer von NATURLADEN Atzbach  nicht oder nur teilweise liefert.  

Nicht vorrätige, lagernde Artikel werden so schnell wie möglich nachgeliefert. Teil-oder Nachlieferungen erfolgen stets frei ohne 
Berechnung von weiteren Versandgebühren. 

Lieferungen sind grundsätzlich bis zu einem Wert von Euro 540,00 versichert. Mit Übergabe der Ware an einen Spediteur geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Verlustes auf den Käufer über, sofern es sich bei diesem nicht um einen Konsumenten handelt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versandkosten vom Käufer oder Verkäufer getragen werden. 

8. GERINGFÜGIGE LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Ware bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Struktur etc.). 

9. SCHADENERSATZ

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder – bei Verbrauchergeschäften – für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.  

Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. 

10. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle Waren werden von NATURLADEN Atzbach  unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist NATURLADEN Atzbach  berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.  

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentumsrecht von NATURLADEN Atzbach  hinzuweisen und unverzüglich zu benachrichtigen.  

Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von NATURLADEN Atzbach  erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. 

11. RÜCKTRITTSRECHT VON NATURLADEN Atzbach 

Bei Annahmeverzug (Punkt 5.) oder anderen wichtigen Gründen, wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist NATURLADEN Atzbach  zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat NATURLADEN Atzbach  bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.  

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist NATURLADEN Atzbach  von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern 
oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 

Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat NATURLADEN Atzbach  die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von NATURLADEN Atzbach  einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. 

12. DATENSCHUTZ

NATURLADEN Atzbach  und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten. 

NATURLADEN Atzbach  verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DS-GVO finden Sie auf unserer Homepage unter: 

Datenschutzerklärung NATURLADEN Atzbach

 

13. ADRESSENÄNDERUNG & URHEBERRECHT

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse NATURLADEN Atzbach  bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. 

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von NATURLADEN Atzbach  

Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. 

14. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation – 
außer in den Fällen der Rückabwicklung – nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines 
angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. 

15. ERFÜLLUNGSORT, VERTRAGSSPRACHE, RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

  • Erfüllungsort ist der Sitz von NATURLADEN Atzbach  
  • Die Vertragssprache ist Deutsch. 
  • Die Vertragspartner vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Unternehmers sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. 
  • Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. 

16. TEILNICHTIGKEIT

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht. 

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen. 
 

Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.  

Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet. 

18. ZUSTIMMUNG GEM. § 107 TKG

Der Kunde willigt ein, von NATURLADEN Atzbach  oder von Unternehmen, die hierzu von NATURLADEN Atzbach  beauftragt wurden, Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit unter (E-Mail-Adresse) widerrufen werden. 

19. COPYRIGHT_

Copyright © 
2022 by NATURLADEN Atzbach  _ all rights reserved